Finanzen & Recht
Wie man beim Vererben böse Fehler vermeiden kann!
Wie man beim Vererben böse Fehler vermeiden kann! – Der Podcast |
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Mit ihr haben wir bereits die Basics rund um Testament & Vollmachten geklärt – in unserem zweiten Teil mit Rechts-Expertin Siegrid Lustig geht es diesmal um alles, was man beim Vererben falsch machen kann. Sie hat für uns die Top-10-Liste mit den häufigsten Irrtümern zusammengestellt. Als Fachanwältin für Erbrecht, Stiftungsmanagerin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin kennt sie sich aus.
Im Interview erklärt sie uns, warum die Irrtümer Irrtümer sind und wie man es besser machen kann.
Die 10 häufigsten Irrtümer im Erbrecht.
- Der Ehepartner erbt sowieso alles
- Man kann durch Testament sicherstellen, dass die Kinder im Erbfall leer ausgehen
- Geschwistern steht ein Pflichtteilsrecht zu
- Der getrenntlebende Ehegatte partizipiert nicht mehr am Vermögen des Verstorbenen
- Testamente müssen notariell beurkundet werden
- Wenn die Kinder die Erbschaft ausschlagen, erbt der überlebende Ehegatte allein
- Ein gutes Testament zeichnet sich dadurch aus, dass man darin möglichst alle Vermögensgegenstände unter seinen Angehörigen verteilt.
- Ein Testament muss man erst ab 70 machen.
- Wer die Erbschaft ausschlägt, muss sich nicht um die Beerdigung kümmern
- Geerbte Schulden sind nur aus dem geerbten Vermögen zu bezahlen.
Weil wir gerade so schön im Gespräch waren, haben Siegrid Lustig und ich noch ein paar grundsätzliche Fragen zum Thema Erbschaftssteuern geklärt:
Erbschaftsteuer:
- Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
- Welche Freibeträge gibt es?
- Welche Vermögensgegenstände können steuerfrei erworben werden?
- Was ist die vorweggenommene Erbfolge?
- Fällt bei vorweggenommener Erbfolge auch eine Erbschaftsteuer an?
Wer jetzt noch Fragen hat, findet bei unserer Expertin im direkten Gespräch die passenden Antworten!
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Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Siegrid Lustig
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